CE-Kennzeichnung für transparente Lärmschutzwände: Anforderungen & Verantwortung
Lärmschutzwände entlang von Strassen müssen gemäss der Norm EN 14388 CE-gekennzeichnet sein, unabhängig davon, ob sie aus Holz, Aluminium, Glas oder Kunststoff bestehen. Die einzige Ausnahme sind vor Ort aus losem Holz errichtete Barrieren. Werden die Elemente jedoch in der Fabrik produziert, ist die CE-Kennzeichnung zwingend erforderlich.
Wer ist verantwortlich?
Selbst wenn die Ausschreibungsunterlagen keine klare Vorgabe zur CE-Kennzeichnung enthalten, bleibt sie eine unverzichtbare gesetzliche Anforderung. Bauunternehmer und Lieferanten müssen sicherstellen, dass nur CE-gekennzeichnete Lärmschutzwände montiert werden. Eine Installation ohne CE-Kennzeichnung ist nicht erlaubt.
Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass Produkte nach festgelegten Bedingungen getestet oder berechnet wurden. Sie ist jedoch keine Garantie für die Qualität oder für die Erfüllung spezieller Anforderungen des Auftraggebers.
Müssen Lärmschutzwände CE-gekennzeichnet sein?
Ja, alle im Werk hergestellten Lärmschutzwände müssen CE-gekennzeichnet sein.
Ist es erlaubt, Lärmschutzwände ohne CE-Kennzeichnung zu installieren?
Nein, die Montage von nicht CE-gekennzeichneten Lärmschutzwänden ist nicht gestattet.
Gibt es Ausnahmen von der CE-Kennzeichnungspflicht?
Ja, Lärmschutzwände, die vor Ort aus losem Holz errichtet werden, benötigen keine CE-Kennzeichnung. Alle anderen vorgefertigten Barrieren müssen jedoch CE-gekennzeichnet sein.
Welche Norm legt die Anforderungen an die CE-Kennzeichnung fest?
Die Anforderungen werden durch die Norm EN 14388 geregelt, die 14 unterschiedliche Standards umfasst. Diese Standards beinhalten verschiedene Prüfverfahren und Klassen, die für eine korrekte CE-Kennzeichnung notwendig sind.
Welche Anforderungen sollten an eine Lärmschutzwand gestellt werden?
Die Norm EN 14388 definiert „Akustische Elemente“ für die Lärmdämpfung und „Strukturelle Elemente“ für die Tragfähigkeit. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
- Schallabsorption (EN 1793-1): Testwerte werden in den Kategorien A0-A4 angegeben, wobei A4 die höchste ist. Für die meisten Anwendungen reicht jedoch Klasse A2 aus.
- Luftschalldämmung (EN 1793-2): Die Kategorie B3 ist die beste und sollte als Mindestanforderung für eine effektive Lärmschutzwand gesetzt werden, da sie mehr als 24 dB dämpft.
Mechanische Anforderungen:
Die mechanischen Anforderungen betreffen sowohl die akustischen als auch die tragenden Elemente einer Lärmschutzwand. Diese müssen bestimmten Lasten wie Wind, Schnee und mechanischen Belastungen standhalten, ohne strukturelle Schäden zu erleiden.
- Vertikale und horizontale Lasten: Die akustischen Elemente müssen in der Lage sein, sowohl vertikale als auch horizontale Belastungen zu tragen, ohne dass sie sich über die festgelegten Grenzwerte hinaus biegen.
- Steinschlagprüfung (EN 1794-1): Die Barriere muss in der Lage sein, Steinschlag oder den Aufprall von Eisbrocken zu widerstehen, ohne zu brechen.
- Lichtdurchlässigkeit (EN 1794-2): Für transparente Lärmschutzwände muss eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 85% gewährleistet sein.
Fazit:
Diese Einführung in die CE-Kennzeichnungsnorm für transparente Lärmschutzwände wurde von Hammerglass AB entwickelt, um Bauunternehmen und Behörden bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen. Hammerglass bietet CE-gekennzeichnete Lärmschutzwände an und arbeitet aktiv an der Weiterentwicklung der relevanten Normen. Bei Fragen zur CE-Kennzeichnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.